KOSTEN


Ich bin zugelassen als Vertragspsychotherapeutin bei allen Krankenkassen. Sie benötigen nur Ihre Versichertenkarte. Teilnehmer im AOK-Haus-/Facharzt-Programm zusätzlich eine aktuelle Überweisung des Hausarztes.


AOK Facharzt-Programm


Ich bin als Psychotherapeutin im Facharzt-Programm der AOK zugelassen. AOK-Patienten, die im Facharzt-Programm eingeschrieben sind, erhalten innerhalb von 5 Tagen einen Ersttermin mit Vorlage einer Überweisung (für Psychotherapie) vom Hausarzt.

 


Gesetzlich Versicherte


Die Kosten für Behandlungen in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie für Einzel- und Gruppenpsychotherapie werden von den Gesetzlichen Krankenkassen gegen Vorlage der Krankenversichertenkarte übernommen. Bitte melden Sie sich einfach für einen Termin telefonisch oder per E-Mail.

 


Privat Versicherte


Die Kosten für Behandlungen in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie werden von den privaten Krankenkassen übernommen und sind beihilfefähig (Beihilfe). Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse vor Beginn der Therapie, welche Voraussetzungen (Antragstellung, Formulare) für die Aufnahme einer Psychotherapie von Ihrer Krankenkasse (auch je nach Tarif) erfüllt und beantragt sein müssen. Sie erhalten von mir eine Rechnung über die stattgefundenen Leistungen, die Sie zunächst selbst sofort bezahlen. Die Rechnung wird gemäß (GOP) Gebührenordnung für Psychotherapeuten mit entsprechendem Steigerungsfaktor ausgewiesen. Sie können diese Rechnung zur Kostenrückerstattung (abhängig von Ihrem Tarif und nach Genehmigung des Antrags durch die jeweilige Kasse) bei Ihrer privaten Krankenkasse und Beihilfe einreichen.

 


Selbstzahler


Sie können aber auch als Selbstzahler die Kosten für Psychotherapie, psychologische Beratung oder Coaching selbst übernehmen. Die Kosten werden für Psychotherapie (bei Vorliegen einer psychischen Erkrankung) nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) in Rechnung gestellt. Für Coaching werden die Kosten individuell vereinbart.

Ihre Behandlung bleibt reine Privatsache. Ihre persönlichen Daten werden damit auch nicht zur Abrechnung an andere Stellen (Krankenkasse, Versicherung etc.) weitergegeben. Damit entstehen Ihnen keine Nachteile bei einem Wechsel der Krankenkasse, bei einer anstehenden Verbeamtung oder beim Abschluss von weiteren Versicherungen (wie z.B. Berufsunfähigkeit).