Gesetzlich Versicherte


Standort Niederstotzingen:

Ich bin zugelassen als Vertragspsychotherapeutin bei allen Krankenkassen für gesetzlich und privat Versicherte für Einzel- und Gruppenpsychotherapie. 

 

Standort Rettenbach:

Hier behandle ich nur Privatpatienten/Selbstzahler. Gesetzlich Versicherte müssen ihre Krankenkasse die Kostenübernahme im Rahmen eines Kostenerstattungsverfahrens selbst klären. 


Medi Facharzt-Programm


Ich bin als Psychotherapeutin im Facharzt-Programm der AOK BW, Bosch, BKK Süd und BKK Mercedes zugelassen. Sie benötigen neben Ihrer Versichertenkarte zusätzlich eine aktuelle Überweisung (für Psychotherapie) des Hausarztes. 


Privatversicherte


Ich biete Termine für Privat Versicherte an beiden Standorten Niederstotzingen und Rettenbach an. 

 

Die Kosten für Behandlungen in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie werden in der Regel von den privaten Krankenkassen übernommen und sind beihilfefähig (Beihilfe). Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse vor Beginn der Therapie, welche Voraussetzungen (Antragstellung, Formulare) für die Aufnahme einer Psychotherapie von Ihrer Krankenkasse (auch je nach Tarif) erfüllt und beantragt sein müssen. Sie erhalten von mir eine Rechnung über die stattgefundenen Leistungen, die Sie zunächst per EC-Karte selbst bezahlen, bei höheren Rechnungen überweisen Sie die Rechnung zeitnah. Die Rechnung wird gemäß (GOP) Gebührenordnung für Psychotherapeuten mit entsprechendem Steigerungsfaktor ausgewiesen. 


Meine Rechnungen sind unabhängig von der Erstattung des Kostenträgers in vollem Umfang zur Zahlung fällig.

  


Selbstzahler


Sie können als Selbstzahler die Kosten für Psychotherapie, psychologische Beratung, Coaching und Raucherentwöhnung selbst übernehmen. Die Kosten für Psychotherapie (bei Vorliegen einer psychischen Erkrankung) werden mi 250 Euro pro Sitzung à 50 Min. in Rechnung gestellt. 

 

Ihre Vorteile als Selbstzahler:

Ihre Behandlung bleibt reine Privatsache. Ihre persönlichen Daten werden damit auch nicht zur Abrechnung an andere Stellen (Krankenkasse, Versicherung etc.) weitergegeben. Damit entstehen Ihnen keine Nachteile bei einem Wechsel der Krankenkasse, bei einer anstehenden Verbeamtung oder beim Abschluss von weiteren Versicherungen (wie z.B. Berufsunfähigkeit).