Die Kosten für Behandlungen in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie werden von den Gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Bitte melden Sie sich einfach für einen Termin telefonisch oder per E-Mail.
Die Kosten für Behandlungen in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie werden von den privaten Krankenkassen übernommen und sind beihilfefähig (Beihilfe).
Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse vor Beginn der Therapie, welche Voraussetzungen (Antragstellung, Formulare) für die Aufnahme einer Psychotherapie von Ihrer Krankenkasse (auch je nach Tarif) erfüllt und beantragt sein müssen. Sie erhalten von mir eine Rechnung über die stattgefundenen Leistungen, die Sie zunächst privat bezahlen.
Die Rechnung wird gemäß (GOP) Gebührenordnung für Psychotherapeuten mit entsprechendem Steigerungsfaktor ausgewiesen. Sie können diese Rechnung zur Kostenrückerstattung (abhängig von Ihrem Tarif und nach Genehmigung des Antrags durch die jeweilige Kasse) bei Ihrer privaten Krankenkasse und Beihilfe einreichen.
Sie können als Selbstzahler die Kosten für Psychotherapie, psychologische Beratung oder Coaching selbst übernehmen.
Ihre Behandlung bleibt reine Privatsache. Ihre persönlichen Daten werden damit auch nicht zur Abrechnung an andere Stellen (Krankenkasse, Versicherung etc.) weitergegeben.
Damit entstehen Ihnen keine Nachteile bei einem Wechsel der Krankenkasse, bei einer anstehenden Verbeamtung oder beim Abschluss von weiteren Versicherungen (wie z.B. Berufsunfähigkeit).
Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP)
|
GOP Ziffer |
Steigerungsfaktor |
Betrag (€) |
Psychotherapie (pro Sitzung/Dauer 50 Min.) (tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie) |
861 |
2,5
3,5 |
100,55 140,77 |
weitere Leistungen können anfallen: | |||
Erhebung biografische Anamnese |
860 |
2,3 |
123,33 |
Einleitung/Verlängerung der Psychotherapie |
808 |
2,3 |
53,62 |
Ausführlicher Befundbericht | 75 | 2,3 | 17,43 |
Beratung auch mittels Fernsprecher |
1 |
2,3 |
10,72 |
Für zusätzliche Leistungen (z.B. Schreibgebühr, Behandlung per Video) können weitere Kosten anfallen.